Allgemeine Nutzungsbedingungen Software uhub.io

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Jan 10, 2024

Die nachstehenden Nutzungsbedingungen („Bedingungen“) sind aus folgenden Gründen wichtig:

  • Sie legen Ihre Rechte gegenüber momou ag dar.

  • Sie erläutern die Rechte, die du uns bei der Nutzung von unserem Service uhub.io einräumst.

  • Sie regeln wie etwaige Streitigkeiten per Schiedsverfahren beigelegt werden.


  1. Präambel

Die momou ag (Auftragnehmer) verarbeitet für den Kunden (Auftraggeber) entsprechend des zwischen diesen Parteien bestehenden Vertrags (vgl. Ziff. 4, Gegenstand) („Leistungsvertrag“) personenbezogene Daten. Die Parteien stellen fest, dass möglicherweise die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung „DS-GVO“) eine Anwendung auf die vereinbarte Datenverarbeitung findet (wie z.B. bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten von in der EU wohnhaften Personen). Daher einigen sich die Parteien, dass die Verarbeitung von Personendaten auf der Grundlage dieses Auftragsverarbeitungsvertrags („AVV“) erfolgt, welcher die Bestimmungen der DS-GVO berücksichtigt. Die Datenverarbeitung muss ausserdem die einschlägigen Schweizer Datenschutzregeln gemäss geltendem Datenschutzgesetz (DSG) sicherstellen, sofern diese durch Einhaltung der DS-GVO Vorgaben nicht ohnehin erfüllt werden.


  1. Gegenstand

Der Gegenstand des Auftrags ergibt sich aus den Leistungen des Produkts uhub („Leistungsbeschrieb“):
uhub ist eine Online-Software – auch genannt Cloud Software – und unabhängig von Betriebssystem und Plattform. Bedient wird die Software über einen Internetbrowser. uhub ist eine Kommunikationsmanagementsoftware, die es einer Organisation ermöglicht, ihre Kommunikationsstrategie in integrierte Kommunikationsaktivitäten zu übersetzen - zielgruppenspezifisch, kanal- & teamübergreifend. Von der strategischen Planung bis zur operativen Umsetzung findet sich alles an einem Ort. Die Digitalisierung des Kommunikationsprozesses hilft auf strategischer Ebene dabei, Entscheide zu treffen, zu präsentieren, gegebenenfalls zu diskutieren und schlussendlich umzusetzen. Auf der operativen Ebene unterstützt uhub bei der strategiekonformen Planung der Kommunikationsaktivitäten. Inhalte werden strukturiert und entsprechend den Zielgruppen und Kanälen erfasst. Je nach Möglichkeit des Kanals erfolgt die Publikation automatisiert oder manuell. 


  1. Dauer

Der Auftrag ist unbefristet erteilt und kann von beiden Parteien jederzeit zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gekündigt werden. Falls bei Vertragsabschluss die Option "Jährliche Zahlung" gewählt wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat auf Vertragsende gekündigt werden. Die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung bleibt hiervon unberührt.


  1. Konkretisierung des Auftragsinhaltes

4.1 Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten

Der Gegenstand des Auftrags zum Datenumgang ist die Durchführung folgender Aufgaben durch den Auftragnehmer: Speicherung der Daten zur Erbringung der Leistungen gemäss Leistungsbeschrieb und Leistungsvertrag.
Die Erbringung der vertraglich vereinbarten Datenverarbeitung findet in der Schweiz statt. Ein angemessenes Datenschutzniveau wurde von der EU-Kommission in einer förmlichen Entscheidung für die Schweiz festgestellt: 2000/518/EC.

4.2 Art der Daten

Der Auftragnehmer führt selbst keine aktive Verarbeitung von Personendaten durch. Der Zugriff auf die Daten erfolgt nur zur Behebung von Fehlern gemäss AGB. Im Rahmen dieser Fehlerbehebung ist es möglich, dass der Auftragnehmer Zugriff auf Daten des Auftraggebers erhält. Davon können auch Personendaten betroffen sein.
Der Auftraggeber bestätigt, dass folgende, nicht abschliessende, Personendaten Gegenstand der Bearbeitung bilden können.

  • Kunden

  • Interessenten

  • Mitarbeitende

  • Lieferanten

Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Daten nach Art. 9 DS-GVO gespeichert werden. Dies umfasst die folgenden Datenkategorien: Rassische und ethnische Herkunft / politische Meinungen / religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen / Gewerkschaftszugehörigkeit / genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Bei der Speicherung solcher Daten ist der Auftragnehmer unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer behält sich vor, in diesem Fall den Vertrag unverzüglich, einseitig und ohne Kostenfolge sofort zu beenden.


  1. Technische / Organisatorische Massnahme

Der Auftragnehmer hat die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen vor Beginn der Verarbeitung in Kraft gesetzt.

Der Auftragnehmer hat die Sicherheit gem. Art. 28 Abs. 3 litt. c, 32 DS-GVO insbesondere in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 DS-GVO hergestellt. Insgesamt handelt es sich bei den zu treffenden Massnahmen, um Massnahmen der Datensicherheit und zur Gewährleistung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme. Dabei wurden der Stand der Technik, die Implementierungskosten und die Art, der Umfang und die Zwecke der Verarbeitung sowie die unterschiedliche Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen im Sinne von Art. 32 Abs. 1 DS-GVO berücksichtigt.

Die technischen und organisatorischen Massnahmen unterliegen dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung. Insoweit ist es dem Auftragnehmer gestattet, alternative adäquate Massnahmen umzusetzen. Dabei darf das Sicherheitsniveau der festgelegten Massnahmen nicht unterschritten werden. Wesentliche Änderungen sind zu dokumentieren.

Bei Interesse kann die Dokumentation der technischen und organisatorischen Massnahmen per E-Mail an privacy@uhub.io angefordert werden.
 

  1. Berichtigung, Einschränkung und Löschung von Daten

1) Der Auftragnehmer darf die Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nicht eigenmächtig, sondern nur nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder deren Verarbeitung einschränken. Soweit eine betroffene Person sich diesbezüglich unmittelbar an den Auftragnehmer wendet, wird der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

2) Soweit vom Leistungsumfang umfasst sind Löschkonzept, Recht auf Vergessenwerden, Berichtigung, Datenportabilität und Auskunft unmittelbar durch den Auftraggeber sicherzustellen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber gegen Entschädigung bei der Erbringung dieser Leistungen.


  1. Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäss Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben:

1) Der Auftragnehmer ist nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO verpflichtet. Als Ansprechpartner wird Olivier Fuchs, uhub.io ag, Neuengasse 41, 3011 Bern, Schweiz benannt. Dieser kann unter privacy@uhub.io erreicht werden.

2) Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäss Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS-GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden.

3) Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen gemäss Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. c, 32 DS-GVO.

4) Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, wird ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften unterstützen. Dem Auftragnehmer steht für diese Unterstützung eine aufwandsbasierte Entschädigung zu.

5) Der Auftragnehmer kontrolliert regelmässig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Massnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird.

6) Nachweisbarkeit der getroffenen technischen und organisatorischen Massnahmen gegenüber dem Auftraggeber im Rahmen seiner Kontrollbefugnisse nach Ziffer 8 dieses Vertrages.


  1. Unterauftragsverhältnisse

Als Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Regelung sind solche Dienstleistungen zu verstehen, die sich unmittelbar auf die Erbringung der Hauptleistung beziehen. Nicht hierzu gehören Nebenleistungen, die der Auftragnehmer z.B. als Telekommunikationsleistungen, Post-/Transportdienstleistungen, Wartung und Benutzerservice oder die Entsorgung von Datenträgern sowie sonstige Massnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Belastbarkeit der Hard- und Software von Datenverarbeitungsanlagen in Anspruch nimmt. Der Auftragnehmer ergreift zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit der Daten des Auftraggebers auch bei ausgelagerten Nebenleistungen angemessene und gesetzeskonforme vertragliche Vereinbarungen sowie Kontrollmassnahmen.

Die folgenden Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer sind für die Erbringung der Leistungen eingebunden:

a) Google LLC (formerly known as Google Inc.),
1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, California 94043 USA
Datenschutzbeauftragter:
support.google.com/cloud/contact/dpo
Leistungen: Cloud Hosting Provider
Verarbeitungsort (Adresse): Zürich (europe-west6), Schweiz

b) maatoo.io
Datenschutzbeauftragter: privacy@maatoo.io
Leistungen: Marketing Automation
Verarbeitungsort (Adresse): 55 weeks, Busswilstrasse 16, 3250 Lyss, Schweiz

c) Exoscale
Route de Marcolet 39. 1023 Crissier, Schweiz
Datenschutzbeauftragter: privacy@exoscale.ch
Leistungen: Cloud Hosting Provider
Verarbeitungsort (Adresse): Eielen fort DKII, Attingshausen, Schweiz)

d) Chatlio LLC
1329 N 47TH ST #31231, Seattle, WA 98103 United States
Datenschutzbeauftragter: privacy@chatlio.com
Leistungen: Chat Service zur Unterstützung der Verantwortlichen

e) Slack Technologies
500 Howard Street, San Francisco, CA 94105, USA
Datenschutzbeauftragter: dpo@slack.com
Leistungen: Chat Collaboration Solution zur Zentralisierung der Support Kommunikation
Verarbeitungsort (Adresse): Slack Technologies, 500 Howard Street, San Francisco, CA 94105, USA)

f) Usetiful
Usetiful, Sepapaja tn 6, 15551 Tallinn, Estonia
Datenschutzbeauftragter: info@usetiful.com
Leistungen: Digital Adoption Platform

g) Posthog
PostHog Inc, 2261 Market Street #4008, San Francisco, CA 94114
Datenschutzbeauftragter: privacy@posthog.com
Leistungen: Produktanalyse

h) OpenAI
OpenAI, L.L.C. 3180 18th Street, San Francisco, California 94110, USA
Datenschutz: dsar@openai.com
Leistungen: AI-Assistent

j) TikTok
TikTok. Culver City, 5800 Bristol Pkwy
Kontakt Datenschutz: https://www.tiktok.com/legal/report/privacy
Leistungen: Soziales Netzwerk

k) Facebook
Menlo Park, 1 Hacker Way, United States
Datenschutz: https://www.facebook.com/privacy/policy/ 
Leistungen: Soziales Netzwerk

l) Instagram
Menlo Park, 1 Hacker Way, United States
Datenschutz: https://about.instagram.com/safety/privacy 
Leistungen: Soziales Netzwerk

m) Youtube
San Bruno, 901 Cherry Ave, United States
Datenschutz: https://www.youtube.com/howyoutubeworks/user-settings/privacy/ 
Leistungen: Soziales Netzwerk

n) X Corporation
Mountain View, 1600 Amphitheatre Pkwy, United States
Datenschutz: https://twitter.com/en/privacy 
Leistungen: Soziales Netzwerk

o) Linkedin
1000 W Maude Ave Sunnyvale, CA 94085
Datenschutz: https://www.linkedin.com/legal/privacy-policy 
Leistungen: Soziales Netzwerk

Die Unterauftragnehmer erbringen die im Zusammenhang mit der Hauptleistung teils notwendige Nebenleistungen, die für das korrekte und vertragsgemässe Funktionieren der Lösung notwendig sind. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis und ist ausdrücklich mit der Vergabe der beschriebenen Aufgaben einverstanden.
Erbringt der Unterauftragnehmer die vereinbarte Leistung ausserhalb der EU/des EWR oder der Schweiz, stellt der Auftragnehmer die datenschutzrechtliche Zulässigkeit durch entsprechende Massnahmen sicher. Gleiches gilt, wenn Dienstleister im Sinne von Abs. 1 Satz 2 eingesetzt werden sollen.


  1. Information des Auftraggebers

Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sich der Auftraggeber von der Einhaltung der Pflichten des Auftragnehmers nach Art. 28 DS-GVO überzeugen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf Anforderung die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Der Nachweis solcher Massnahmen kann erfolgen durch:
a) die Einhaltung genehmigter Verhaltensregeln gemäss Art. 40 DS-GVO;
b) die Zertifizierung nach einem genehmigten Zertifizierungsverfahren gemäss Art. 42 DS-GVO;
c) aktuelle Testate, Berichte oder Berichtsauszüge unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren, Qualitätsauditoren);
d) eine geeignete Zertifizierung durch IT-Sicherheits- oder Datenschutzaudit (z.B. nach BSI- Grundschutz).
e) Für Kosten, die dem Auftragnehmer durch die Ausübung der Kontrollrechte und durch die Erbringung der geforderten Nachweise entstehen, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.


  1. Mitteilung bei Verstössen des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Artikeln 32 bis 36 der DS-GVO genannten Pflichten zur Sicherheit personenbezogener Daten, Meldepflichten bei Datenpannen, Datenschutz-Folgeabschätzungen und vorherige Konsultationen. Hierzu gehören u.a.:

a) die Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus durch technische und organisatorische Massnahmen, die die Umstände und Zwecke der Verarbeitung sowie die prognostizierte Wahrscheinlichkeit und Schwere einer möglichen Rechtsverletzung durch Sicherheitslücken berücksichtigen und eine sofortige Feststellung von relevanten Verletzungsereignissen ermöglichen

b) die Verpflichtung, Verletzungen personenbezogener Daten unverzüglich an den Auftraggeber zu melden

c) die Verpflichtung, dem Auftraggeber im Rahmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen zu unterstützen und ihm in diesem Zusammenhang sämtliche relevante Informationen zur Verfügung zu stellen

d) die Unterstützung des Auftraggebers für dessen Datenschutz-Folgenabschätzung

e) die Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde

Für alle Unterstützungsleistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten oder nicht auf ein Fehlverhalten des Auftragnehmers zurückzuführen sind, kann der Auftragnehmer eine Vergütung beanspruchen.


  1. Weisungsbefugnis des Auftraggebers

Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich (mind. Textform).

Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn er der Meinung ist, eine Weisung verstosse gegen Datenschutzvorschriften. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.


  1. Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten

Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemässen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind.

Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen.

Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemässen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.


  1. Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung ersetzt keine bisher geschlossenen Vereinbarungen.

a) Nebenabreden oder Änderungen dieses Auftrags bedürfen der Schriftform.

b) Bezugnahmen auf Gesetze, Vorschriften, Dokumente und Anhänge gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, für die Gesetze, Vorschriften, Dokumente und Anhänge in ihrer jeweils geltenden Fassung, also einschliesslich etwaiger Änderungen nach dem Vertragsdatum.

c) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Auftrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Falle, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst nahekommt, gleiches gilt bei Regelungslücken.

d) Der Auftraggeber bestätigt, dass er die Bestimmungen der DS-GVO und des DSG vollumfänglich einhält und keine Inhalte zur Verarbeitung anbietet, welche die Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Betroffenen bedeuten könnten.

e) Im Aussenverhältnis haftet der Auftraggeber gemäss den datenschutzrechtlichen Haftungsbestimmungen für den Schaden, der durch eine nicht gesetzeskonforme Verarbeitung verursacht wurde. Der Auftragnehmer haftet für den durch eine Verarbeitung verursachten Schaden nur dann, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachgekommen ist oder gegen die Instruktionen des Auftraggebers gehandelt hat. Im Innenverhältnis haften die Parteien für diesen Schaden entsprechend ihres Anteils an der Verantwortung. Nimmt eine Person in einem solchen Fall eine Partei ganz oder überwiegend auf Schadenersatz in Anspruch, so kann diese von der jeweils anderen Partei Freistellung oder Schadloshaltung verlangen, soweit dies ihrem Anteil an der Verantwortung entspricht.

f) Der Auftragnehmer ist als in der Schweiz tätiges Unternehmen ausschliesslich gegenüber Schweizer Behörden auskunfts- und rechenschaftspflichtig. Die Unterstützung oder Befolgung behördlicher oder hoheitlicher Akte ausländischer Staaten und Behörden ist ihm strafrechtlich verboten (Art. 271 StGB).

g) Auf diesen Vertrag findet ausschliesslich das Schweizer Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Bern/BE.